Befunderstellung

Worum geht es bei der Befunderstellung?

Grundsätzlich gilt: Bevor ein Rauchfang genutzt oder eine Feuerstätte angeschlossen wird, ist ein Befund erforderlich. Bei der Befunderstellung wird festgestellt, ob ein Rauchfang für die gewünschte Feuerstätte geeignet ist und ob vor der Benützung Mängel behoben werden müssen oder die Abgasanlage auf den technisch neuersten Stand gebracht werden muss.

Wann brauche ich einen Befund?

Ein Befund wird immer benötigt, wenn eine neue Feuerstätte, egal ob mit Gas oder festem Brennstoff betrieben, installiert wird, beim Austausch eines Geräts oder bei baulichen Veränderungen. Auch wenn ein Rauchfang für andere Zwecke verwendet werden soll, etwa für Kabelhochführungen, muss vorher geprüft werden, ob dies möglich ist, da nicht jeder Rauchfang für jede Nutzung geeignet ist.

Worum geht es bei der Befunderstellung?

Grundsätzlich gilt: Bevor ein Rauchfang genutzt oder eine Feuerstätte angeschlossen wird, ist ein Befund erforderlich. Bei der Befunderstellung wird festgestellt, ob ein Rauchfang für die gewünschte Feuerstätte geeignet ist und ob vor der Benützung Mängel behoben werden müssen oder die Abgasanlage auf den technisch neuersten Stand gebracht werden muss.

Wann brauche ich einen Befund?

Ein Befund wird immer benötigt, wenn eine neue Feuerstätte, egal ob mit Gas oder festem Brennstoff betrieben, installiert wird, beim Austausch eines Geräts oder bei baulichen Veränderungen. Auch wenn ein Rauchfang für andere Zwecke verwendet werden soll, etwa für Kabelhochführungen, muss vorher geprüft werden, ob dies möglich ist, da nicht jeder Rauchfang für jede Nutzung geeignet ist.

Befunderstellung

Worum geht es bei der Befunderstellung?

Grundsätzlich gilt: Bevor ein Rauchfang genutzt oder eine Feuerstätte angeschlossen wird, ist ein Befund erforderlich. Bei der Befunderstellung wird festgestellt, ob ein Rauchfang für die gewünschte Feuerstätte geeignet ist und ob vor der Benützung Mängel behoben werden müssen oder die Abgasanlage auf den technisch neuersten Stand gebracht werden muss.

Wann brauche ich einen Befund?

Ein Befund wird immer benötigt, wenn eine neue Feuerstätte, egal ob mit Gas oder festem Brennstoff betrieben, installiert wird, beim Austausch eines Geräts oder bei baulichen Veränderungen. Auch wenn ein Rauchfang für andere Zwecke verwendet werden soll, etwa für Kabelhochführungen, muss vorher geprüft werden, ob dies möglich ist, da nicht jeder Rauchfang für jede Nutzung geeignet ist.

Ablauf der Befunderstellung

Vorbefund

Beim Vorbefund überprüft der Rauchfangkehrer, ob der vorhandene Rauchfang für die geplante Feuerstätte geeignet ist. Dabei wird unter anderem der bauliche Zustand des Rauchfangs kontrolliert. Auch der Aufstellungsort der Feuerstätte, der Brandschutz und die ausreichende Zufuhr von Verbrennungsluft werden beurteilt.

Dieser Vorbefund wird dem Installateur oder Hafner übergeben, damit eventuelle Auflagen bereits bei der Installation berücksichtigt werden können.

Endbefund

Nach der Installation der Feuerstätte folgt der Endbefund. Dabei überprüft der Rauchfangkehrer, ob die Feuerstätte korrekt montiert wurde und ob alle Vorgaben aus dem Vorbefund eingehalten wurden. Erst wenn alles ordnungsgemäß ausgeführt ist, wird der positive Befund ausgestellt und die Anlage darf betrieben werden.

Ist die Befunderstellung in Wien verpflichtend?

Ja. In Wien ist die Befunderstellung gesetzlich vorgeschrieben und im Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz geregelt. Der Befund bestätigt, dass Rauchfang und Feuerstätte den technischen Anforderungen entspricht und gefahrlos betrieben werden können.

Ist die Befunderstellung in Wien verpflichtend?

Ja. In Wien ist die Befunderstellung gesetzlich vorgeschrieben und im Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz geregelt. Der Befund bestätigt, dass Rauchfang und Feuerstätte den technischen Anforderungen entspricht und gefahrlos betrieben werden können.

Ist die Befunderstellung in Wien verpflichtend?

Ja. In Wien ist die Befunderstellung gesetzlich vorgeschrieben und im Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz geregelt. Der Befund bestätigt, dass Rauchfang und Feuerstätte den technischen Anforderungen entspricht und gefahrlos betrieben werden können.